Das Verfahren nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) stellt sicher, dass Bildungsträger und ihre Maßnahmen den Anforderungen der Arbeitsförderung entsprechen. Um eine Maßnahme anzubieten, die über einen Gutschein von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden kann, benötigen Sie sowohl eine Träger- als auch eine Maßnahmenzulassung. Zunächst wird die Trägerzulassung erteilt – sie bestätigt, dass Ihre Organisation berechtigt ist, förderfähige Maßnahmen durchzuführen. Darauf folgt die Maßnahmenzulassung, mit der einzelne Bildungs- oder Eingliederungsmaßnahmen genehmigt werden, etwa für Angebote mit Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit.
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Unterlagen zum AZAV-Zulassungsverfahren der Fachkundigen Stelle der DQS. Bitte laden Sie die Formulare bei jedem Antrag neu herunter – sie werden regelmäßig an aktuelle Vorgaben angepasst.
AZAV-Antrag Trägerzulassung
Antrag auf Trägerzulassung entsprechend § 178 SGB III
Nachweis für eine zentral gelenkte Multi-Standort-Organisation (optional)
Allgemeine Kundeninformation zur Multi-Standort-Organisation
Sobald Ihr Unternehmen über eine gültige AZAV-Trägerzulassung verfügt, können Sie die Zulassung Ihrer Maßnahmen beantragen. Für die Antragstellung stellt die DQS eine geschützte Online-Plattform zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser AZAV Team: [email protected].
Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit