Die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) wird derzeit überarbeitet. Aus einer Resolution des EU-Parlaments geht hervor, das weitreichende Änderungen angestrebt werden. Diese sind zwar derzeit nicht rechtlich bindend, unterstreichen jedoch die Erwartungen an die EU-Kommission, die Berichtspflicht auszuweiten und zusätzliche, verbindliche CSR-Verpflichtungen für Unternehmen anzuordnen.
Die Verschärfung der EU-Berichtspflicht wird derzeit von einer Multi-Stakeholder-Projekt-Task-Force der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) vorbereitet. Diese Arbeit ist voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2021 abgeschlossen. Sollte die Einigung auf EU-Ebene und die Umsetzung in nationales Recht zügig erfolgen, könnten ab 2024 erstmals Berichte gemäß der neuen Regelung veröffentlicht werden.